Die Behandlungspflege ...

 

(SGB V) deckt den medizinischen Bereich ab. Der behandelnde Arzt stellt eine „Verordnung häusliche Krankenpflege“ aus, welche durch unsere Einrichtung bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse eingereicht wird. Die  Kostenübernahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.

Folgende Leistungen können über eine Verordnung erbracht werden:

 

 

Für weiterführende Informationen der einzelnen Dienste zur Behandlungspflege wenden Sie sich bitte an unser erfahrenes Pflegeteam.