
(SGB V) deckt den medizinischen Bereich ab. Der behandelnde Arzt stellt eine „Verordnung häusliche Krankenpflege“ aus, welche durch unsere Einrichtung bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse eingereicht wird. Die Kostenübernahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.
Folgende Leistungen können über eine Verordnung erbracht werden:
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
Medikamente Richten und/oder Verabreichen
Einbringung von Augensalben und/oder Augentropfen
Injektionen (i.m. ; s.c.)
Kälteträger auflegen
Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
Inhalation
Flüssigkeitsbilanzierung
Katheder, Versorgung
Absaugen der oberen Luftwege
Blasenspülung
Kompressionsverbände anlegen
Stomabehandlungen
Verbände anlegen (stützende und stabilisierende)
Wundverbände
Dekubitusbehandlung
Pflege/Wechsel von Trachealkanülen
Bronchialtoilette
Katheterisierung der Harnblase (nur Frauen)
Kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen und Körperzustände
Für weiterführende Informationen der einzelnen Dienste zur Behandlungspflege wenden Sie sich bitte an unser erfahrenes Pflegeteam.