Auf Grund einer ärztlichen Anordnung, einer Krankenhausentlassung oder auf eigene Wunsch können Sie die Leistungen der Behandlungspflege und der Grundpflege in Anspruch
nehmen.
Folgende Leistungen bieten wir unseren Kunden an:
Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §36 SGB XI
Verhinderungspflege nach §39 SGB X (nur in der Häuslichkeit des Kunden)
Beratungsbesuchenach § 37 Abs.3 SGB XI
HäuslicheKrankenpflege nach §37 Abs.1 SGB XI
HäuslicheKrankenpflege nach §37 Abs.2 SGB XI
Haushaltshilfe gemäß §38 Abs.1 SGB V
Umfassende Information und persönliche Beratung (auch im Krankenhaus)
Beistand für helfenden Angehörigen, Freunde, Nachbarn
Krankenhausnachsorge
Hilfe auf allen Graden der Pflegebedürftigkeit
Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts
vielseitige individuelle Dienstleistungen, ggf. in Zusammenarbeit mit uns vertrauten qualifizierten Anbietern
Sterbebegleitung